Darum ist der Kreistag kein Parlament

Die Weichen für die Zukunft des Landkreises werden im Kreistag gestellt. Alle wichtigen Entscheidungen werden hier diskutiert und von den gewählten Vertretern der Bürger – den Kreisräten – abgestimmt. Oft wird der Kreistag deshalb auch als „Kommunalparlament“ bezeichnet. Doch das ist genaugenommen nicht richtig. Was der Kreistag eigentlich ist, warum das Landratsamt als Behörde eine „doppelte Funktion“ erfüllt und welche Verwaltungs-Organe der Landkreis hat, das erklären wir euch hier.

Die Doppelfunktion des Landratsamts – und seine Aufgaben

Das Landratsamt Landshut ist eine kommunale Selbstverwaltungsbehörde. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde übernimmt es aber auch Aufgaben im so genannten „übertragenen Wirkungskreis“. Das heißt: Das Landratsamt ist hier stellvertretend für den Freistaat tätig und stellt die erforderlichen Einrichtungen zur Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung. Die Selbstverwaltungsorgane des Landkreises, also zum Beispiel der Kreistag und seine Ausschüsse, haben hier kein Mitspracherecht. Das Landratsamt ist hier an die staatliche Hierarchie und den Weisungen des entsprechenden Ministeriums gebunden. Diese doppelte Funktion ist vom Gesetzgeber gewollt. Sie soll auf kommunaler Seite den Blick für die gesamtstaatliche Verantwortung fördern. Gleichzeitig soll sie auf staatlicher Seite den Blick für die kommunale Selbstverwaltung und die Belange des Bürgers schärfen. Staat und Kommunen treffen im Landratsamt also aufeinander.

Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis sind zum Beispiel:

  • Öffentlicher Gesundheitsdienst (Gesundheitsämter)
  • Baugenehmigungen (untere Bauaufsichtsbehörde)
  • Führerscheine und Kfz-Zulassung
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
  • Katasterwesen
  • Kommunalaufsicht
  • Umweltschutz
  • Katastrophenschutz
  • Wasserrecht

Als Kreisverwaltungsbehörde ist das Landratsamt bzw. der Landkreis zum Beispiel zuständig für:

  • Aufgaben als Schulträger
  • Öffentlichen Nahverkehr 
  • Abfallwirtschaft
  • Gesundheitsversorgung/Krankenhäuser
  • Bau und Unterhalt der Kreisstraßen

Der Kreistag

Im Kreistag sitzen die gewählten Vertreter der Bürger. Im Landkreis Landshut sind es in der aktuellen Legislaturperiode (2020 bis 2026) insgesamt 70 Kreisrätinnen und Kreisräte der verschiedenen Parteien, die alle sechs Jahre bei den Kommunalwahlen bestimmt werden. Wegen seiner Struktur – die dem des Landtags und des Bundestags ähnelt – und auch wegen der Diskussionen im Plenum vor wichtigen Entscheidungen wird der Kreistag oftmals als Kommunalparlament bezeichnet. Das ist aber falsch. Der Grund: Die gewählte Volksvertretung auf kommunaler Ebene kann keine Gesetze im Gesetzgebungsverfahren erlassen. Beim Kreistag handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft, also ein Verwaltungsorgan des Landkreises. Hier werden alle für den Landkreis grundlegenden Entscheidungen getroffen. Im Landkreis Landshut tagt der Kreistag vier- bis fünfmal pro Jahr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Die Sitzungen bestehen aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil. Nicht öffentlich werden zum Beispiel die Punkte besprochen, die schützenswerte Interessen Dritter betreffen.

Der Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist der Ausschuss mit den weitreichendsten Beschlussbefugnissen. Hier werden zudem die Beratungen des Kreistags in kleinerer Runde durch Vertreter der Fraktionen im selben Stärkeverhältnis vorbereitet. Er ist in eigener Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind. Der Kreistag kann Beschlüsse des Kreisausschusses nur unter den gleichen Voraussetzungen ändern oder aufheben, die für die Aufhebung seiner eigenen Beschlüsse gelten. Dem Kreisausschuss gehören der Landrat und derzeit (2020 bis 2026) 14 Kreistagsmitglieder an. Der Kreisausschuss tagt wesentlich öfters als der Kreistag – in der Regel etwa alle vier Wochen. Auch diese Sitzungen bestehen aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil.

Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement

Dieser Ausschuss ist zuständig für alle Fragen und Belange zu den Themenfelder Wirtschaft- und Kreisentwicklung, der Energiewende, des Regionalmanagements und des öffentlichen Personennahverkehrs. In dem Ausschuss sitzen 16 Mitglieder des Kreistags und der Landrat, der den Vorsitz hat.

Der Bauausschuss

Bevor im Landkreis Landshut die Bagger rollen, muss dieser Ausschuss grünes Licht geben. Das Gremium ist verantwortlich für alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Landkreis. Zum Verantwortungsbereich gehören auch die Kreisstraßen, die technische Betreuung der Reststoffdeponie Spitzlberg und der Altstoffsammelstellen sowie die technische Ausstattung der Bauhöfe. Dem Ausschuss gehören der Landrat und ebenfalls 16 Kreistagsmitglieder an.

Der Umweltausschuss

Der Umweltausschuss ist zuständig für alle Fragen des Umweltschutzes einschließlich der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes, der Belange der Landwirtschaft. Dem Ausschuss gehören der Landrat und 16 Kreistagsmitglieder an.

Der Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist als beschließender Ausschuss innerhalb der Kommunalverwaltung ein bundesrechtlich konstituierter Teil des Jugendamtes mit bundesgesetzlich festgelegten Aufgaben. Seine Mitglieder sind nicht nur gewählte Mandatsträger, sondern auch Frauen und Männer, die auf Vorschlag der Jugend- und Wohlfahrtsverbände zugewählt werden.

Er soll sich insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe befassen (§ 71 Abs. 2 SGB VIII).

Dem Ausschuss gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Stimmberechtigt sind der Landrat und insgesamt acht Mitglieder des Kreistags. Außerdem sind sechs Träger der freien Jugendhilfe im Beschlussgremium, welche ebenfalls vom Kreistag auf Vorschlag der Träger gewählt werden.  

Beratende Mitglieder: Leiter/Leiterin des Jugendamtes, ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter tätig ist, ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung, ein Bediensteter/Bedienstete des Arbeitsamtes, eine Fachkraft, die in der Erziehungsberatung tätig ist, eine/r kommunale Gleichstellungsbeauftragte/r, eine/r Polizeibeamter/Polizeibeamtin, der/die Vorsitzende des Kreisjugendrings oder eine beauftragte Person, Vertreter von Kirchen und übrigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

Der Rechnungsprüfungsausschuss

Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist die Kontrolle des sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns des Landratsamtes Landshut. Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören sieben Kreistagsmitglieder an.

Er ist der einzige Ausschuss, in dem nicht kraft Gesetzes automatisch der Landrat der Ausschussvorsitzende ist. Er kann zwar als Mitglied oder aber auch als Vorsitzender bestellt werden, in vielen Landkreisen – so auch im Landkreis Landshut – ist das aber nicht üblich.

LAKUBAU

Der Landkreis baut in Essenbach ein neues Landratsamt. Eine Mammutaufgabe, für die das selbstständige Kommunalunternehmen LAKUBAU gegründet wurde und zuständig ist. Gesellschafter des Kommunalunternehmens ist zu 100 Prozent der Landkreis Landshut. Der Verwaltungsrat besteht aus Landrat Peter Dreier (Vorsitzender) und 16 weiteren Mitgliedern. Sie werden vom Kreistag bestellt. Geschäftsführender Gesellschafter ist Thomas Stöckl. Der Baufortschritt und ein virtueller Einblick in das neue Gebäude ist unter www.landkreis-landshut.de/aktuelles/neubau-landratsamt-landshut/ zu sehen.

LAKUMED

Der Landkreis Landshut trägt auch die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bürger. Im Landkreis Landshut stehen dafür drei Krankenhäuser bereit: das Krankenhaus in Vilsbiburg, das Kreiskrankenhaus Achdorf in Landshut in Nachbarschaft des Landratsamtes und die Schlossklinik in Rottenburg. Wie LAKUBAU ist auch LAKUMED ein selbstständiges Kommunalunternehmen. Alleiniger Gesellschafter ist auch hier der Landkreis Landshut. Vorsitzender des Verwaltungsrats mit 16 Mitgliedern ist Landrat Peter Dreier. Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender ist Jakob Fuchs.

Zweckverbände

Neben den Ausschüssen und Kommunalunternehmen gibt es noch weitere Gremien und einige Zweckverbände, deren Aufgabe die Erfüllung eines festgelegten öffentlichen Zwecks ist. Der Landkreis Landshut ist Mitglied in folgenden Zweckverbänden:

  • Zweckverband Sparkasse Landshut
  • Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS)
  • Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut (ZRF)
  • Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling (ZTS)
  • Zweckverband Landshuter Verkehrsverbund (LAVV)
  • Zweckverband für Berufliche Schulen
  • Planungsausschuss im Regionalen Planungsverband

Zur Übersichtsseite „Aufgaben und Organisation“ des Landratsamtes mit Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten geht es hier.

Im Kreistag werden die politischen Weichen für den Landkreis Landshut gestellt. Foto: Landkreis Landshut
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